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UPDATE - PUR-BRANCHE: Europaparlament bestätigt erste Grenzwerte für Diisocyanate

UPDATE - PUR-BRANCHE
Europaparlament bestätigt erste Grenzwerte für Diisocyanate / Auch Richtlinien für Blei verschärft
Info: KI erhielt kürzlich Daten zu den aktuell geltenden Grenzwerten in Europa (neuer vierter Absatz)
12.02.2024 10:02:54
Mehr Arbeitsschutz für gut 4 Millionen Beschäftigte in Europa: Das europäische Parlament hat einem Kommissionsvorschlag zugestimmt, mit dem erstmals Grenzwerte für Diisocyanate sowohl in der Verarbeitung als auch im biologischen Sinn eingeführt werden sollen. Die Vorlage umfasst zusätzlich eine Verschärfung der Grenzwerte für Blei. Der europäische Rat muss den neuen Regeln noch als letzte Instanz zustimmen – da sich die drei Gremien aber bereits in Trilog-Gesprächen auf die Modalitäten geeinigt hatten, gilt das als Formsache. In den kommenden Wochen dürfte das Gesetz daher in Kraft treten. 

Schätzungen zufolge gelten Diisocyanate als verantwortlich für 9 bis 15 Prozent aller Asthmaerkrankungen bei erwerbstätigen Erwachsenen. Schon in den Jahren zuvor hatte die Europäische Union deshalb umfangreichere Informationspflichten und Trainingsprgramme für Beschäftigte in der PUR-Verarbeitung festgelegt. 

Im Detail wurde der Grenzwert in der Verarbeitung der PUR-Komponenten MDI, TDI, NDI sowie anderen Diisocyanaten auf 6 µg NCO/m³  für einen achtstündigen Arbeitstag festgelegt. Die Abkürzung NCO beschreibt dabei die funktionelle Isocyanatgruppe aus je einem Stickstoffatom (N), einem Kohlenstoffatom (C) und einem Sauerstoffatom (O). Bei kurzfristigem Kontakt von bis zu 15 Minuten sollen es 12 µg NCO/m³ sein. 2029 will die EU-Kommission diese Werte einer Überprüfung unterziehen. In einer Übergangszeit bis Ende 2028 sollen zunächst noch höhere Werte gelten: 10 μg NCO/m³ für den Arbeitstag in Erzeugung oder Verarbeitung und 20 μg NCO/m³ für den Kurzzeitkontakt. 

Derzeit existieren nach Angaben des PUR-Erzeugerverbandes Isopa nicht in allen Ländern der EU Grenzwerte. In der überwiegenden Mehrzahl der Staaten beträgt der Grenzwert aktuell etwa 17 µg NCO/m³ – beispielsweise in Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien und Polen. In einigen wenigen Ländern – unter anderem Frankreich und Griechenland – reicht die Spanne bis zu 35 µg NCO/m³.    

Nach Brüsseler Schätzungen sind von den beiden neuen Regelungen rund 2,4 Mio Unternehmen innerhalb der EU betroffen – die weit überwiegende Zahl davon im PUR-Sektor. Die Kosten für entsprechende Anpassungen in dieser Branche bezifferte die EU-Kommission in der ursprünglichen Vorlage mit geschätzten 13,5 Mrd EUR.
12.02.2024 KI [254656-1]
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